Privatinsolvenz-Ablauf –
Die 6 Schritte zum Schuldenerlass
Eine Privatinsolvenz ist kein Weltuntergang. Wir zeigen Ihnen genau, wie das Verfahren abläuft, wie lange es dauert und wie Sie danach wieder einen Neustart schaffen.
Das Wichtigste zuerst: Eine Privatinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das Schuldnern ermöglicht, sich von überwältigenden Schulden zu befreien. Die gute Nachricht: Nach 6 Jahren können Sie schuldenfrei neu anfangen. Viele Menschen nutzen diesen Weg, um aus der Schuldenfalle zu entkommen.
Die 6 Schritte des Privatinsolvenz-Verfahrens
Schuldenberatung & Einigungsversuch
Bevor Sie Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern führen. Dafür brauchen Sie einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (kostenlos).
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach dem Einigungsversuch können Sie beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenz-Verfahrens stellen. Das Gericht prüft den Antrag. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Zahlungsunfähigkeit vor.
Bestellung eines Insolvenzverwalters
Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter (oder Treuhänder). Dieser verwaltet Ihr Vermögen, prüft die Gläubigerforderungen und koordiniert die Zahlungen. Sie müssen mit ihm kooperieren.
Verwertung von Vermögen & Einkommensabtretung
Der Insolvenzverwalter prüft Ihre Vermögenswerte. Was über dem Schonbetrag liegt, wird verkauft. Auch ein Teil Ihres Einkommens wird (meist über Lohnpfändung) eingezogen – aber: Es gibt einen Schonbetrag, von dem Sie leben können.
6 Jahre Wohlverhaltensperiode
Sie befinden sich nun in der Wohlverhaltensperiode (auch Abtragungsphase). Diese dauert 6 Jahre. In dieser Zeit:
- ✓ Sie zahlen einen Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter
- ✓ Sie dürfen keine neuen Schulden aufbauen
- ✓ Sie müssen Ihre Schulden offenlegen
- ✓ Sie können nicht einfach das Verfahren beenden
Restschuldbefreiung & Schuldenerlass
Nach 6 Jahren können Sie die Restschuldbefreiung beantragen. Das Gericht prüft, ob Sie die Wohlverhaltensperiode erfüllt haben. Wenn ja, werden alle restlichen Schulden erlassen – Sie sind schuldenfrei!
Auswirkungen in der Schufa
Während des Verfahrens (6 Jahre)
Der Insolvenz-Eintrag ist in der Schufa sichtbar. Normale Kredite von Banken sind fast unmöglich. Kreditkarten und Darlehen werden in der Regel abgelehnt.
Nach Restschuldbefreiung (weitere 3 Jahre)
Die Restschuldbefreiung wird in die Schufa eingetragen. Der Eintrag bleibt noch 3 weitere Jahre sichtbar. Insgesamt ist der Insolvenz-Eintrag also 6 + 3 = 9 Jahre ab Verfahrensbeginn sichtbar.
Aber: Nach der Restschuldbefreiung können Sie einen Schweizer Kredit ohne Schufa beantragen – dieser wird ohne Schufa-Eintrag vergeben!
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
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Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Das Verfahren dauert 6 Jahre. Nach dieser Zeit können Sie die Restschuldbefreiung beantragen und sind schuldenfrei.
Kann ich während der Insolvenz arbeiten?
Ja, Sie müssen arbeiten. Ein Teil Ihres Einkommens wird gepfändet, aber Sie erhalten einen Schonbetrag zum Leben.
Was passiert mit meinem Haus oder meinem Auto?
Vermögenswerte über dem Schonbetrag werden verkauft. Autos und Häuser sind oft betroffen, wenn Sie noch Schulden darauf lasten.
Kann ich die Insolvenz abbrechen?
Nicht einfach so. Das Verfahren läuft 6 Jahre. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Was ist ein Schonbetrag?
Das ist das Einkommen, das Sie behalten dürfen um zu leben. Es liegt meist zwischen 1.000–1.500 € und wird in der Pfändungstabelle definiert.